Am 1. Juli 2019 tritt die neue Sprachdienstleistungs-Verordnung (LS 211.17) in Kraft, welche die Dolmetscherverordnung ersetzt.
Mit der neuen Verordnung ändern sich u.a. auch der Name der behördenübergreifenden Fachgruppe sowie der am Obergericht angegliederten Zentralstelle in „Fachgruppe bzw. Zentralstelle Sprachdienstleistungen".