Seit der Einführung der neuen Zivilprozessordnung können Parteien Ihre Eingaben über anerkannte sichere Zustellplattformen elektronisch einreichen.
Für die Friedensrichterämter im Kanton Zürich ist die Registrierung bei einer anerkannten Zustellplattform (IncaMail oder PrivaSphere) vorgegeben. Die Anleitung dazu findet sich im internen Bereich unter Arbeitshilfen.