Der VFZH äussert sich grundsätzlich positiv zur Kantonsratmotion «Optimierte Organisation der Friedensrichterkreise» und setzt auf durchdachte Umsetzung mit Augenmass durch die politischen Gemeinden
Der VFZH ist eingeladen worden, sich am Vernehmlassungsverfahren über die Änderung Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (Änderung; Organisation der Friedensrichterkreise, Motion KR-Nr. 364/2022) zu beteiligen.
Ziel der Motion ist es, den Gemeinden zu ermöglichen, nicht nur wie bisher mittels Zweckverband, sondern neu auch mittels Anschlussvertrag einen gemeinsamen Friedensrichterkreis zu bilden. Ausserdem sollen die beteiligten Gemeinden den Sitz desgemeinsamen Friedensrichteramtes und den Wahlkreis vereinbaren können.
Der VFZH äussert sich in seiner Stellungnahme grundsätzlich positiv zur Kantonsratmotion «Optimierte Organisation der Friedensrichterkreise» und setzt auf durchdachte Umsetzung mit Augenmass durch die politischen Gemeinden.