Rücksendung der Originaleingabe bei Nichteintretensentscheiden
13.11.2019
Bei Nichteintretensentscheiden ist die Eingabe im Original mit Eingangsstempel an den Absender zurückzuschicken.
Die Eingabe ist also nicht direkt an das zuständige Gericht weiterzuleiten. Es ist dann am Kläger zu entscheiden, ob er die Eingabe bei der zuständigen Stelle erneut einreichen will. Hierbei muss dieser beachten, dass er die exakt identische Rechtsschrift nochmals einreicht, wenn er keine neue Rechtshängigkeit begründen will. Dies ist insbesondere relevant bei fristwahrenden Eingaben.