COVID-19: Der Verhandlungsbetrieb der Friedensrichterämter im Kanton Zürich ist ab sofort bis vorläufig am 31. März 2020 einzustellen.
Aufgrund der besonderen Lage in Zusammenhang mit dem Coronavirus hat das Obergericht beschlossen, den Verhandlungsbetrieb bis vorläufig am 31. März 2020 einzustellen.
Die Friedensrichterämter werden aufgefordert, einstweilen keine Schlichtungsverhandlungen mehr durchzuführen und das Amt nach Massgabe des Infoblattes des VFZH weiterzuführen.