Wiederaufnahme des ordentlichen Verhandlungsbetriebes am 27. April 2020
18.04.2020
COVID-19: Die Friedensrichter sind aufgefordert, den ordentlichen Verhandlungsbetrieb am 27. April wieder aufzunehmen.
Gestützt auf die neue bundesrätliche Verordnung über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus vom 16. April 2020 (COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) wird der ordentliche Verhandlungsbetrieb am Obergericht, an den Bezirksgerichten und den Friedensrichterämtern nach sechs Wochen Unterbruch am 27. April 2020 wieder aufgenommen. Oberste Priorität hat nach wie vor der Schutz der an den Verhandlungen unmittelbar mitwirkenden Personen.
Die Verhandlungen werden nur unter strikter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsempfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und Bundesrates durchgeführt. Ausnahmsweise und unter gewissen Vorausssetzugen besteht die Möglichkeit von Video- und Telefonkonferenzen.