Aktualisierte gesetzliche Vorgaben und Empfehlungen für den Verhandlungsbetrieb bei den Schlichtungsbehörden.
Der Notfallstab des Obergerichts des Kantons Zürich passt seine Empfehlungen und Anweisungen zum Verhandlungsbetrieb laufend den aktualisierten gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen an. Aufgrund der jüngsten Verschärfung der Massnahmen hat sich für den Verhandlungsbetrieb der Schlichtungsbehörden nichts wesentlich geändert. Jedoch ist zunehmend eine Unsicherheit der Friedensrichterinnen und Friedensrichter aber auch der Rechtssuchenden festzustellen, welche Regelungen für den Verhandlungsbetrieb im Schlichtungsverfahren gelten.
Der Coronavirus Update des VFZH enthält eine Zusammenfassung der Empfehlungen und Vorschriften zu den nachfolgenden Themen:
Zwingende Massnahmen im Gerichts- und Verhandlungsbetrieb
Einsatz von Video- und Telefonkonferenz-Lösungen
Keine Zertifikatspflicht in der Justiz
Umgang mit Maskenverweigerern und ärztlicher Maskentragdispens.