Die definitive Erledigungsquote der Friedensrichterämter liegt bei 81 %.
Das Obergericht des Kantons Zürich hat den Rechenschaftsbericht 2020 publiziert. Auf der Ebene der Friedensrichterämter sind 65 % aller anhängig gemachten Klagen abschliessend erledigt worden, sei es durch Vergleich, Urteil oder Klagerückzug. Für die nicht erledigten Fälle (35 %) stellen die Friedensrichterämter Klagebewilligungen aus. Von den ausgestellten Klagebewilligungen werden etwas mehr als die Hälfte bei Gericht eingericht. Die übrigen Klagebewilligungen verfallen unbenutzt.
Damit ergibt sich, dass durch die Tätigkeit der Friedensrichterämter insgesamt 81 % aller Fälle ihren definitiven Abschluss finden. Dieser Wert dokumentiert deutlich den grossen Mehrwert, den die Friedensrichterinnen und Friedensrichter in der Rechtspflege schaffen.