In der Übersicht unten haben wir eine Vielzahl von aktuellen Entscheiden zusammengetragen, die die Tätigkeit der Friedensrichterämter betrifft. Wir empfehlen unseren Mitgliedern die Lektüre dieser Entscheide:
1. Entscheid RU210115 vom 4. April 2022 des Obergerichts des Kantons Zürich
Kostentragung bei unentgeltlicher Rechtspflege im Schlichtungsverfahren
Wer die Kosten der unentgeltlichen Rechtspflege für das Schlichtungsverfahren zu tragen und damit auch den für das Schlichtungsverfahren gerichtlich bestellten unentgeltlichen Rechtsbeistand zu entschädigen hat, hängt davon ab, ob das Verfahren im Stadium der Schlichtung erledigt wird oder im Klageverfahren vor Bezirksgericht fortgesetzt wird (Erw. 3). Die Gemeinde wird nur bei definitivem Abschluss des Verfahrens kostenpflichtig. https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/RU210115-O1.pdf
2. Entscheid RU220013 vom 24. Juni 2022 des Obergerichts des Kantons Zürich
Streitwertberechnung bei Immissionsschutzklagen («Güggelfall»)
Bei der konkreten Bestimmung des Streitwerts ist der Wert massgeblich, um den das von Immissionen betroffene Grundstück zunimmt oder um den das Immissionen verursachende Grundstück abnimmt, wenn die Immissionsquelle beseitigt wird, wobei der höhere Betrag streitwertbestimmend ist. Klagen mehrere Kläger einer einfachen Streitgenossenschaft wegen Lärmbelästigung und schliessen sich die Klagebegehren der einzelnen Kläger nicht gegenseitig aus, so ist für die Bestimmung des Streitwerts das Interesse jedes Klägers einzeln zu ermitteln und die Ansprüche sind zusammenzurechnen. https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/RU220013-O3.pdf
3. Entscheid RU220008 vom 21. Juni 2022 des Obergerichts des Kantons Zürich
Örtliche Zuständigkeit bei mehreren Kreisämtern
Die örtliche Zuständigkeit für einen Entscheid gemäss Art. 212 ZPO verbleibt beim dem massgeblichen Stadtkreis zugeordneten Friedensrichteramt. Liegt die örtliche Zuständigkeit in einem anderen Stadtkreis bzw. bei einem anderen Friedensrichteramt, muss im Rahmen des Entscheidverfahrens auf Nichteintreten geschlossen werden. https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/RU220008-O3.pdf
4. Entscheid RU220032 vom 21. Juni 2022 des Obergerichts des Kantons Zürich
Zustellung an Vertreter einer Partei
Die Zustellung einer gerichtlichen Urkunde, welche formwidrig an eine zur Entgegennahme nicht berechtigte Person oder anderweitig nicht gehörig erfolgt, zeitigt keine Rechtswirkungen und muss fehlerlos wiederholt werden. Die Unwirksamkeit ist von Amtes wegen zu beachten. Erlangt ein Adressat allerdings dennoch Kenntnis von der Zustellung und erleidet er durch die mangelhafte Zustellung keine Rechtsnachteile, wird der Mangel geheilt. Die Wirkungen der Zustellung treten jedoch diesfalls erst in dem Zeitpunkt ein, in welchem dem Adressaten die Sendung tatsächlich zugegangen ist (Erw. 4.2.1.). https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/RU220032-O1.pdf
5. BGer 5A 87/2022 vom 2. November 2022
Schlichtungsversuch bei Säumnis einzelner Beklagter zwingend (einfache Streitgenossenschaft)
Ein Schlichtungsversuch muss (hier: bei Anfechtung einer letztwilligen Verfügung und wegen Erbunwürdigkeit) auch dann unternommen werden, wenn von einer einfachen Streitgenossenschaft zwar einige, aber nicht alle Beklagten persönlich erscheinen, andernfalls ist eine ausgestellte Klagebewilligung ungültig. Zudem ist zu protokollieren, dass mit den nicht säumigen Streitgenossen eine Einigung versucht, aber nicht gelungen ist, andernfalls ist die ausgestellte Klagebewilligung ungültig. https://entscheide.weblaw.ch/dumppdf.php?link=02.11.2022_5A_87-2022&pref_lang=fr