Eine Klage kann auch kurzfristig vom Kläger zurückgezogen werden.
Der Rückzug muss schriftlich und rechtzeitig beim betreffenden Friedensrichteramt eintreffen, damit die beklagte Partei vor der Verhandlung noch informiert werden kann. Der Rückzug der Klage muss nicht begründet werden. Die Gründe für einen Klagerückzug sind typischerweise die Erfüllung der Forderung oder schlechte Aussichten für einen erfolgreichen Ausgang des Verfahrens.
Zurückgezogene Klagen sind ebenfalls gebührenpflichtig.