Im Geschäftsjahr 2022 liegt die definitive Erledigungsquote der Friedensrichterämter bei 80 %.
Das Obergericht des Kantons Zürich hat den Rechenschaftsbericht 2022 publiziert. Von den anhängig gemachten 3'832 Klagen sind 63 % abschliessend durch die Friedensrichterämter erledigt worden. Für die nicht erledigten Fälle haben die Friedensrichterämter Klagebewilligungen ausgestellt. Von den ausgestellten Klagebewilligungen sind 1'223 (20 %) bei Gericht eingericht worden; 1'027 der Klagebewilligungen (17 %) sind unbenutzt verfallen.
Damit ergibt sich, dass durch die Tätigkeit der Friedensrichterämter insgesamt 80 % aller Klagen definitiv erledigt werden konnten. Dieser Wert liegt leicht über dem Vorjahr (2021: 78 %). Er dokumentiert deutlich den grossen Mehrwert, den die Friedensrichter und Friedensrichterinnen bei der Streitbeilegung schaffen.