Eine Klage kann auch kurzfristig noch vom Kläger zurückgezogen werden.
Der Rückzug muss schriftlich und rechtzeitig beim betreffenden Friedensrichteramt eintreffen, damit die beklagte Partei vor der Verhandlung noch informiert werden kann. Als Gründe sind zu erwähnen: Erfüllung der Forderung, schlechte Aussichten für einen erfolgreichen Abschluss etc.
Zurückgezogene Klagen sind ebenfalls gebührenpflichtig.