Die Friedensrichterämter des Kantons Zürich übernehmen ab sofort die vorgeschlagenen Lockerungen des Notfallstabs des Obergerichts.
Der Notfallstab des Obergerichts hat anlässlich seiner Sitzung 17. Februar 2022 die Lockerungsschritte des Bundesrats weitgehend nachvollzogen. Die Friedensrichterämter des Kantons Zürich übernehmen ab sofort die vorgeschlagenen Lockerungen und Massnahmen.
Der Coronavirus Update des VFZH enthält eine Zusammenfassung der Empfehlungen und Vorschriften zu den folgenden Themen:
Grundsätzliche Aufhebung der Maskentragpflicht
Vorläufige Beibehaltung anderer Massnahmen im Gerichts und Verhandlungsbetrieb.