Zuständigkeit:
Erbrechtliche Klagen, z.B.
sind durch ein Schlichtungsbegehren beim Friedensrichteramt der Gemeinde des letzten Wohnsitzes des Erblassers einzuleiten.
Weitere Informationen zu diesen Klagearten finden sich auf der Homepage der Gerichte im Kanton Zürich
Fristen beachten!