Die Friedensrichter sind Ansprechpersonen für allgemeine Beratungen und erteilen auch Auskunft über Fragen, die das Vorgehen bei Klagen, Begehren etc. betreffen. Vorgängige Terminabsprache ist unbedingt erforderlich.
Für Rechtsauskünfte wenden Sie sich bitte an einen Juristen oder an unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen in Ihrer Gemeinde / Ihrem Bezirk.