Die Friedensrichterinnen und Friedenrichter sind Ansprechpersonen für allgemeine Beratungen und erteilen Auskunft über Fragen, die das Vorgehen bei Klagen (Schlichtungsgesuchen) usw. betreffen. Eine vorgängige Terminabsprache ist erforderlich. Die Kontaktdaten der Friedensrichterämter sind im Ämterverzeichnis vermerkt.
Für Rechtsauskünfte wenden Sie sich bitte an einen Juristen oder an unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen in Ihrer Gemeinde / Ihrem Bezirk.