Jeder Prozessverhandlung geht eine Schlichtungsverhandlung voraus.
Der Friedensrichter kann auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion eines Einzelrichters endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit CHF 2'000.00 entscheiden.
Bis zu einem Streitwert von CHF 10'000.00 kann der Friedensrichter den Parteien einen Entscheidvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.