Im Geschäftsjahr 2021 liegt die definitive Erledigungsquote der Friedensrichterämter bei 78 %.
Das Obergericht des Kantons Zürich hat den Rechenschaftsbericht 2021 publiziert. Von den auf Ebene der Friedensrichterämter anhängig gemachten Klagen sind 62 % abschliessend erledigt worden, sei es durch Vergleich, Urteil oder sonst durch eine Verfügung (z.B. Klagerückzug). Für die nicht erledigten Fälle (38 %) stellen die Friedensrichterämter Klagebewilligungen aus. Von den ausgestellten Klagebewilligungen werden etwas mehr als die Hälfte bei Gericht eingericht. Die übrigen Klagebewilligungen verfallen unbenutzt.
Es ergibt sich, dass durch die Tätigkeit der Friedensrichterämter insgesamt 78 % aller Klagen ihren definitiven Abschluss finden. Dieser Wert liegt leicht unter dem Vorjahr (2020: 81 %). Er dokumentiert deutlich den grossen Mehrwert, den Friedensrichter und Friedensrichterinnen bei der Streitbeilegung schaffen.